Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Verträge zwischen der New JazzRadio GmbH (nachfolgend “JazzRadio”) und ihren werbetreibenden Vertragspartnern über die Ausstrahlung von Werbeinhalten.

1. Paketdefinition und Kampagnenbedingungen

1.1. JazzRadio bietet Werbepakete mit festgelegten Laufzeiten und Sendeplänen an.

1.2. Kampagnen müssen innerhalb von 60 Tagen nach Paketbuchung beginnen.

1.3. Eine Unterbrechung oder Aufteilung der Kampagne ist nicht zulässig. Nach Beginn muss die Kampagne gemäß dem vereinbarten Zeitplan kontinuierlich durchgeführt werden.

1.4. Bei Jahresverträgen ist eine monatliche Zahlungsweise üblich.

1.5. Das Werbepaket gilt zum Zeitpunkt des Kaufs als verkauft, wodurch unabhängig von den Ausstrahlungsterminen unmittelbare Zahlungsverpflichtungen entstehen.

2. Kommunikation und Pflichten des Auftraggebers

2.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine angemessene Kommunikation zur Durchführung der Kampagne zu gewährleisten, einschließlich:

  • Bereitstellung erforderlicher Materialien und Freigaben
  • Beantwortung wesentlicher Kampagnenfragen
  • Aufrechterhaltung ausreichenden Kontakts zur Kampagnenumsetzung

2.2. Verzögerungen oder mangelnde Kommunikation seitens des Auftraggebers berühren nicht die Zahlungsverpflichtungen oder die Gültigkeit des Vertrags.

3. Spotproduktion

3.1. Das Standard-Spotproduktionspaket umfasst:

  • Ein Musikbett
  • Einen Sprecher
  • Ein Skript mit zwei kostenfreien Überarbeitungen
  • Weitere Überarbeitungen: 50 € pro Überarbeitung

3.2. Aufnahmebedingungen:

  • Kostenlose Neuaufnahme bei nachweisbaren Sprecherfehlern
  • 50 € Gebühr für vom Kunden gewünschte Änderungen oder anderen Sprecher
  • Sprecherauswahl aus verfügbarem Portfolio

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Abzüge sind nur zulässig, soweit sie von JazzRadio ausdrücklich angeboten werden.

4.2. JazzRadio behält sich vor, bei Zahlungsverzug die Kampagne auszusetzen.

4.3. Die auf der Website veröffentlichten Werbepakete richten sich ausschließlich an Direktkunden und sind nicht AE-fähig.

4.4. Eine separate Preisliste für Agenturen ist auf Anfrage erhältlich.

5. Technische und operative Kontrolle

5.1. JazzRadio behält sich die volle Dispositionsfreiheit innerhalb der zugesagten Sendezeiten vor.

5.2. Es werden keine Garantien für Konkurrenzausschluss gegeben; JazzRadio kann nach eigenem Ermessen angemessene Bemühungen unternehmen.

5.3. JazzRadio behält sich das Recht vor, Materialien abzulehnen, die den Qualitätsstandards nicht entsprechen oder anderweitig ungeeignet sind.

6. Änderungen und Modifikationen

6.1. Änderungen an bereits genehmigten Kampagnen sind nach Ermessen von JazzRadio möglich, wobei die Gebühren im Einzelfall festgelegt werden.

7. Rechte und Haftung

7.1. Der Auftraggeber bestätigt, dass er über alle erforderlichen Sende- und Nutzungsrechte für die eingereichten Materialien verfügt.

7.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erforderlichen GEMA-Informationen für verwendete Musik bereitzustellen.

7.3. Der Auftraggeber stellt JazzRadio von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf Werbeinhalte frei.

7.4. Die Haftung von JazzRadio beschränkt sich auf Fälle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

7.5. Bei technischen Störungen oder höherer Gewalt wird JazzRadio versuchen, Ausstrahlungen nach Möglichkeit neu zu terminieren.

7.6. Die Haftung von JazzRadio für Materialien des Auftraggebers ist auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

8. Gerichtsstand

8.1. Diese AGB unterliegen deutschem Recht.

8.2. Für Kaufleute ist Gerichtsstand Berlin.